Arbeitsmedizin
Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um das Thema Arbeitsmedizin – von Untersuchungen bis Betriebsbegehungen und Vorträgen. Sprechen Sie uns an!
Wie können wir Sie unterstützen?
Arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchungen
Seit Ende 2008 ist die arbeitsmedizinische Vorsorge in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt. Ziel dieser Verordnung ist es, arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und im besten Fall zu verhüten. Darüber hinaus leistet die arbeitsmedizinische Vorsorge einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes. Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen (Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge).
Eignungsuntersuchungen
Untersuchungen, die nicht in der ArbMedVV geregelt sind, sind Eignungsuntersuchungen (z.B. G25 Fahr-, Steuer-, Überwachungs- tätigkeit; G41 Arbeiten mit Absturzgefahr; G26.3 Tauglichkeitsuntersuchung Atemschutzgeräteträger (z. B. Feuerwehr)). Auch Einstellungsuntersuchungen gehören zu den Eignungsuntersuchungen. Andere Verordnungen, in denen Tauglichkeits- untersuchungen geregelt werden (z.B. Fahrerlaubnisverordnung; Röntgen- und Strahlenschutzverordnung; Druckluftverordnung) sind unverändert gültig und die dort erwähnten Untersuchungen werden im ZAmAs auch durchgeführt.
Untersuchungen bei speziellen arbeitsmedizinischen Fragen
Immer dann, wenn die Frage des Zusammenhangs zwischen Gesundheitszustand und Arbeitsplatzbedingungen zu klären ist, sind in besonderer Weise unsere arbeitsmedizinischen Kenntnisse erforderlich. Soll ein Mitarbeiter nach langer Krankheit wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert werden (z.B. stufenweise Wiedereingliederung, betriebliches Eingliederungsmanagement) kann eine arbeitsmedizinische Begleitung sinnvoll sein.
Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung
LKW-, Taxi- und Busfahrer benötigen spezielle Untersuchungen, um die entsprechende Fahrerlaubnis zu erwerben bzw. sie verlängern zu lassen.
Wir bieten Ihnen sämtliche Untersuchungen aus einer Hand (ärztliche Untersuchung, Untersuchung der Augen, arbeitsmedizinisches Gutachten mit psychometrischem Test) an.
Betriebsbegehungen
Betriebsbegehungen gehören zu unseren Standardleistungen im Rahmen der betriebsärztlichen Betreuung. Sie haben den Zweck, den Arbeitgeber auf Arbeitsplatzbedingungen hinzuweisen, die im Sinne des Gesundheitsschutzes der Mitarbeiter verbesserungswürdig sind.
Beratungen zum Umgang mit der Suchtproblematik
Durch Alkoholmissbrauch und -abhängigkeit entsteht den Unternehmen ein erheblicher Schaden (Minderleistung, erhöhter Krankenstand, etc.). Aber auch das persönliche Leid des Betroffenen steht im Mittelpunkt unserer Beratungstätigkeit.
Wir bieten den Mitgliedsbetrieben und deren Mitarbeitern Hilfe durch Einzelfallberatung und Unterstützung beim Erstellen eines betrieblichen Konzepts zum Umgang mit Suchtkranken an.
Betriebliche Informationsveranstaltungen
Wir bieten Ihnen medienunterstützte Vorträge zu folgenden Themen:
- Gesundheitsgerechtes Verhalten bei der Bildschirmarbeit
- Richtiges Heben und Tragen
- Lärm – Wirkungen auf das Gehör
- Lärm – Wirkungen auf den gesamten Organismus
- Hautschutz – Hautreinigung – Hautpflege
- Infektionsgefahren am Arbeitsplatz
Selbstverständlich berücksichtigen wir die individuellen Wünsche unserer Mitgliedsfirmen und bieten Ihnen speziell abgestimmte Themen als Vortrag an.
Ihr Ansprechpartner für Arbeitsmedizin
Thomas König
Leitender Arzt
Facharzt für Arbeitsmedizin und Allgemeinmedizin
Telefon: 05251 / 77520